Amerikanische Bulldoggen

Auch hier kann ich im Prinzip nur meine Erfahrung wiedergeben. Vielmehr möchte ich jedoch auf die Auflagen hinweisen und euch bewusst machen, was vor "Anschaffung" eines solchen Hundes auf euch zukommt. Aber vielleicht hilft es euch bei eurer Entscheidung.

Auch der amerikanischen Bulldogge sagt man nach, sie sei kein Anfängerhund. Es mag auf der einer Seite stimmen, aber womit fängt man denn nun an?

 

Eins vorab, und das ist das Wichtigste, worüber ihr euch im Klaren sein müsst ...

 

Für die amerikanische Bulldogge sind gewisse Auflagen zu erfüllen.

Die amerikanische Bulldogge ist in NRW ein Anlagehund und steht auf der Anlageliste2. Sie gehört also zu den vermutlich gefährlichen Hunden, ach ne, zu den bestimmten Rassen. 

Das wiederum heißt in NRW, dass ihr für den Hund einen großen Sachkundenachweis vorlegen müsst. Da der Bulli "nur" ein §10 Hund ist, kann der Sachkundenachweis auch bei einem Sachverständiger abgelegt werden. Zudem müsst ihr ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis haben. Dieses könnt ihr bei eurem Bürgeramt beantragen. Für den Hund bedarf es auch eine Erlaubnis vom Ordnungsamt. Diese darf (eigentlich) nicht abgelehnt werden. Des Weiteren muss der Hund angemeldet werden.

Das war der harmlose Teil der Auflagen.

Manche Kommunen erheben für Anlagehunde eine "erhöhte" Steuer (wobei erhöht kann man das schon gar nicht mehr nennen, oft ist sie mehr als unverschämt). Und auch die ist unterschiedlich. Es gibt Kommunen, die erheben für alle Listenhunde eine höhere Steuer, andere nur für Anlage1 Hunde. Des Weiteren gibt es Kommunen, die trotz bestandenem Wesenstest, die Steuer für den Hund nicht senken. Und das, obwohl der Hund bei bestandenem Wesenstest als "normal" eingestuft wird.

Ich denke, von den Steuern abgesehen, sind die übrigen Auflagen ein Klacks. Die Steuern aber brechen einem das Genick. Deshalb sitzen so viele dieser wunderbaren Anlagehunde (und damit meine ich alle ... sowohl Pitbulls, Staffords ....) in den Tierheimen fest.

Eine weitere Auflage, die die Hunde hart trifft ist, dass diese leider einen Maulkorb tragen müssen.  Und von der Leine dürfen sie auch nicht. Nur bei bestandenem Wesenstest.

 

Für Hunde bestimmter Rassen gilt der Wesenstest für den Hund. D. h. es muss nur eine Person diesen Wesenstest durchführen, während bei Anlage1 Hunden jeder, der mit dem Hund Gassi gehen und ihn ohne Maulkorb und ggf. ohne Leine laufen lassen will, einen Wesenstest mit dem Hund absolvieren muss.

Für Anlage2 Hunde kann auch dieser beim Sachverständigen gemacht werden. 

So wird es zumindest in NRW gehalten. Erkundigt euch bitte auch bei eurer Kommune, da es hier von Bundesland zu Bundeslang verschieden ist.

 

Bitte seid euch im Klaren darüber!

Besprecht das mit eurer Familie.

Die amerikanische Bulldogge, so wie ich sie kennengelernt habe, ist wie die meisten Anlagehunde eine Schmusebacke hoch zehn. Sie lieben ihre Menschen über alles. Sie tun alles für sie. Und verfressen sind sie auch ;-)  Die meisten von ihnen lieben Kinder.

Und Bullis können äußerst sensibel sein. Wieso auch nicht?

Sind sie doch auch "nur" Hunde. Hunde, wie jeder andere auch.

Wenn man sie nur lassen würde.

Sicherlich habt ihr noch jede Menge Fragen. 

 

Ich wollte hier hauptsächlich auf die Auflagen aufmerksam machen. Viele scheinen sich vorher keine Gedanken zu machen. Finden die Hunde "einfach nur süß". Aber sobald ihnen klar wird, dass und vor allem welche Auflagen zu erfüllen sind, springen sie ab, melden sich nicht mehr.

Ich dachte immer, dass man sich vor Interessenbekundung ausreichend über die Rasse und den ggf. zu erfüllenden Auflagen erkundigt. Aber das scheint für Viele nicht selbstverständlich zu sein. Das wurde mir klar, seit ich im Tierheim Gassi gehe. Und das finde ich wirklich schade.

 

Deshalb meine Bitte: Lasst euch von den Auflagen nicht abschrecken! Erkundigt euch bei eurer Kommune nach den Steuern, der Rest ist doch wirklich nicht mehr der Rede wert.

Und dann nichts wie auf zum Tierheim ... dort waren viele tolle Fellnasen auf ein schönes Zuhause.